Die größere Lebenserwartung und die damit verbundene erhöhte Zahl infektionsanfälliger Menschen stellen hohe Anforderungen an das Hygiene-Management in der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege.
Mit dem Pflegequalitätssicherungs-, dem Infektionsschutzgesetz, dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Heimgesetz (WTPG) trägt der Gesetzgeber dieser gesellschaftlichen Situation Rechnung. Die Pflegeeinrichtungen in der Alten- und Krankenpflege sind seit Januar 2002 dazu verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem einzuführen.
Im Zentrum steht das Hygiene-Management als zuverlässiges Konzept zum Schutz vor Infektionen von Heimbewohnern und Personal. Zusammen mit den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, dem Infektionsschutzgesetz, der Lebensmittelhygieneverordnung und der im Produkthaftungsgesetz des BGB verankerten Sorgfaltspflicht, besteht nunmehr ein anspruchsvolles System rechtlicher Normen, die erfüllt werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen darüber den Nachweis führen und werden regelmäßig von externen Behörden geprüft.
Als Hygienebeauftragter für Pflegeeinrichtungen, möchte ich Sie als Arbeitgeber entlasten und ihnen einen Teil der Pflichten und Arbeit zum Thema Hygiene in der Alten- und Krankenpflege abnehmen.
Ich möchte Sie dabei Unterstützen und Sie rechtlich auf die „sichere“ Seite stellen
Ich betreue sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege.
Ich verfüge über eine fundierte Kenntnisse in der Altenpflege und eine spezielle Zusatzausbildung zum staatlich geprüften Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen.