Von Pflegeheimküchen können die gleichen Gefahren für den Bewohner ausgehen wie von anderen Großküchen auch. Diese können z. B. chemischer Natur sein, es kann sich um Glas- und Knochensplitter handeln oder beispielsweise um Verunreinigungen durch Schädlinge. Vor allem aber muss man an lebensmittelbedingte Infektionen und Intoxikationen denken. Dies gilt umso mehr, als von Pflegeheimküchen keine Gäste im herkömmlichen Sinn versorgt werden, sondern überwiegend kranke, anfällige und ältere Bewohner. Aus diesen Gründen sind die Regeln der Hygiene in den Pflegeheimküchen von besonderer Bedeutung.
Am 08.02.1998 trat bundesweit die Lebensmittelhygieneverordnung in Kraft, die uneingeschränkt auch für Pflegeheimküchen gilt. Diese Verordnung zielt darauf ab, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden dürfen, dass sie bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Durch die geforderten qualitätssichernde Maßnahmen soll ein gleichbleibend hoher Hygienestandard gewährleistet werden.
Besondere Themen sind das HACCP- Konzept und dessen Umsetzung.
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